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Pressemitteilung vom 14.12.2011
Haus & Grund begrüßt Stopp des "Kanal-TÜV"
Dringende Empfehlung: Derzeit keine Dichtheitsprüfungen mehr durchführen! – Fristensatzung gegenstandslos
Die Ankündigung von Umweltminister Johannes Remmel (Grüne), die Regelung zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserkanälen in § 61a Landeswassergesetz zu ändern, findet den Beifall der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund. „Entweder wollte Minister Remmel einer Abstimmungsniederlage im Umweltausschuss des Landtags zuvorkommen oder es hat sich doch tatsächlich die Vernunft durchgesetzt. Jedenfalls hat die grenzenlose Verunsicherung der Bürger ein vorläufiges Ende“, kommentiert Hauptgeschäftsführer Michael Mönig die „Flucht des Ministers nach vorne“. Dem heute tagenden Umweltausschuss des Landtags liegt nämlich ein Antrag der FDP-Fraktion vor, mit dem die Dichtheitsprüfung landesweit ausgesetzt werden soll. Nachdem die CDU-Landtagsfraktion gestern beschlossen hatte, diesem Antrag zuzustimmen, fehlt Rot-Grün die erforderliche parlamentarische Mehrheit für eine Ablehnung des FDP-Antrags.
„Damit ist der ‚Kanal-TÜV‘ zunächst gestoppt. Da bei der angekündigten Gesetzesänderung insbesondere Art und Umfang der Kanaluntersuchung und die Prüffristen zur Disposition stehen, sollten die Grundstückseigentümer bis auf weiteres keine Dichtheitsprüfung mehr beauftragen und durchführen lassen“, empfiehlt Mönig. Für manchen Eigentümer komme der Kurswechsel in Düsseldorf allerdings zu spät. Sie hätten bereits nicht selten fünfstellige Euro-Beträge in eine möglicherweise jetzt überflüssige Kanalsanierung gesteckt. Entscheidend für Dortmund sei nunmehr, dass die Rechtsgrundlage für die morgen dem Rat zur Beschlussfassung vorliegende Fristensatzung mit einer Gesetzesänderung wegfiele. Mönig: „Die Satzung hat sich erst einmal erledigt.“
Mönig geht davon aus, dass die Ankündigung des Ministers der Stadt sicher entgegenkommt. „Der Zeitdruck ist raus. Entsprechend einem Ministererlass hätte die Stadt bereits spätestens Anfang 2011 eine Fristensatzung erlassen müssen, ein Verzug von fast einem Jahr. Zudem fehlt in Dortmund bisher das Konzept für die gesetzlich verpflichtende kostenlose Beratung der Grundstückseigentümer. Das ist erst für das kommende Jahr angekündigt.“
Haus & Grund hatte die Dichtheitsprüfung immer grundsätzlich kritisiert. Neben verfassungsrechtlichen Bedenken zur Zuständigkeit des Landes waren es mehr praktische Gründe: Zu kurze Prüffristen, überzogene Untersuchungsverfahren und Sanierungskonzepte und für viele nicht finanzierbare Sanierungskosten. Auch sind die erheblichen Zweifel des Grundeigentümerverbandes am angemessenen Verhältnisse zwischen Aufwand und umweltschützenden Nutzen nie ausgeräumt worden. „Wir brauchen einen Neuanfang, nachdem klar geworden ist, dass eine gesetzliche Regelung gegen die Grundeigentümer nicht machbar ist“, bietet Mönig die Kooperation von Haus & Grund auf Landes- und kommunaler Ebene an.
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