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Pressemitteilung vom 13.12.2011
Haus & Grund: Fristensatzung für Dichtheitsprüfung nicht nachvollziehbar
Forderung: „Generelle Fristverlängerung für Kanalüberprüfung bis 2025“
Der Entwurf der Satzung für die Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen ist nach Auffassung der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund in Teilen nicht nachvollziehbar. „Es ist sicherlich richtig, dass nach dem Landeswassergesetz in Wasserschutzgebieten die generelle Frist bis zum 31.12.2015 für eine Kanaluntersuchung reduziert werden soll, doch gilt das ausdrücklich nur für häusliche Abwasserkanäle, die vor dem 1.1.1965 errichtet wurden. Demgegenüber will die Stadt Dortmund die Prüffrist gleich für sämtliche private Abwasseranlagen in den im Wasserschutzgebiet liegenden Vororten Holzen, Buchholz und Lichtendorf auf den 31.12.2014 vorziehen“, kritisiert Hauptgeschäftsführer Michael Mönig den Satzungsentwurf. Aber damit nicht genug: Auch Syburg, Wichlinghofen, Bittermark und Sölderholz würden gleich mit in die vorgezogene Prüfpflicht einbezogen, obwohl es dafür keine sachlichen Gründe gäbe. Nachdem die Stadt mit ihrer Fristensatzung bereits seit fast einem Jahr in Verzug sei, wirke diese unnötige Fristverkürzung gleich doppelt.
Haus & Grund hatte immer gefordert, die Untersuchungsfristen so großzügig wie möglich auszuschöpfen, nämlich „bis zum letztmöglichen Tag“, da in den kommenden Jahren kaum stemmbare finanzielle Belastungen insbesondere wegen schärferer Anforderungen im Energieeffizienzbereich auf die privaten Eigentümer zukämen.
Immerhin hatte Haus & Grund erreicht in einem neuen Erlass des Landesumweltministeriums zur Dichtheitsprüfung Verbesserungen erreicht. „Eine zentrale Forderung von Haus & Grund, wonach die optische Inspektion mit TV-Kameras ausreichend sein sollte, ist nunmehr ausdrücklich anerkannt. Der Erlass nennt zudem erstmalig ausdrücklich als preiswerteste Art der Dichtheitsprüfung auch die Wasserstandsfüllprüfung. Hierbei wird lediglich verglichen, wie viel eingeleitetes Wasser nach 15 Minuten noch vorhanden ist.
Den spätesten Zeitpunkt für die Dichtheitsprüfung soll nach dem neuen Erlass die Gemeinde festlegen. „Der Erlass lässt allerdings offen, ob der späteste Zeitpunkt der bisherige Endtermin 2023 sein muss oder ob die Gemeinde sogar darüber hinaus gehen könnte. Wir hatten auf jeden Fall für Dortmund „die Ausschöpfung der Fristen bis zum letztmöglich zulässigen Tag“ erwartet. „Daher fordern wir eine generelle Fristverlängerung für die Dichtheitsprüfung mindestens bis 2025 ohne jede Ausnahme durch den Gesetzgeber.“
Mönig ist sicher, dass das Thema Dichtheitsprüfung noch lange nicht vom Tisch ist. Neben dem „Fristenchaos“ gebe es zwischenzeitlich auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung in § 61a Absatz 3 Landeswassergesetz NRW, die die Dichtheitsprüfung regelt. Am 14.12. kommt der Umweltausschuss im Düsseldorfer Landtag zusammen, um über einen FDP-Antrag auf Aussetzung der umstrittenen Dichtheitsprüfung zu entscheiden. Im Landtags-Wirtschaftsausschuss erhielt die FDP von der CDU und der Linkspartei gegen die Stimmen von SPD und Grünen die Zustimmung für diesen Vorstoß. Auf Antrag von CDU und SPD wurde der FDP-Antrag zue Entscheidung dann auf die Dezember-Sitzung vertagt.
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